AGB

AGB

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Tobias Kley Fotografie & Videografie gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch kurz: AGB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.

„Fotos / Videos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Tobias Kley Fotografie & Videografie und / oder dessen Erfüllungshilfen z.B. Zweitfotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.). Nach Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend auch kurz: DSGVO) handelt es sich des Weiteren um personenbezogenen Daten, die besonderen Schutz beider Parteien bedürfen.

  1. Vertragspartner, Anschrift

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist

Tobias Kley Fotografie & Videografie

Wührenbühl 15

72116 Mössingen – Talheim

Tel.: 01772666290

E-Mail: info@kley-fotografie.de
Webseite: www.kley-fotografie.de

 

 

 

  1. Vertragsschluss
  2. Ein Angebot von Tobias Kley Fotografie & Videografie ist für den Auftragnehmer bezüglich des Termins der fotografischen Begleitung bzw. eines Fotoshootings oder Fotobox miete, nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung des Tobias Kley Fotografie & Videografie durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber Tobias Kley Fotografie & Videografie ohne vorhergehendes Angebot von Tobias Kley Fotografie & Videografie stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots von Tobias Kley Fotografie & Videografie akzeptiert der Auftraggeber diese AGB.
  3. Honorar, Preise, Reisekosten, Ausfallhonorar
  4. Für die Herstellung der Fotos bzw. die Miete einer Fotobox gilt das vereinbarte Honorar. Wurde kein Honorar vereinbart, bestimmt es sich nach den jeweils aktuellen Preislisten, die jederzeit bei Tobias Kley Fotografie & Videografie, auf Anfrage einzusehen sind. Bei Eventbegleitungen ohne vereinbartem Honorar kann der Auftraggeber sowie dessen Veranstaltungsteilnehmer die Fotos über eine Onlinegalerie einsehen und das einfache Nutzungsrecht in Verbindung mit verschiedensten Fotoprodukten, aber auch digitalen Fotos, erwerben. In diesem Fall gelten zusätzlich die AGB des verwendeten Onlineshops. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  5. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage / Fotobox miete mit vereinbartem Honorar wird eine Terminreservierungsgebühr inform einer Anzahlung / Reservierungsgebühr von 30% des Auftragswertes berechnet. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von Tobias Kley Fotografie & Videografie und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe.
  6. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  7. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Tobias Kley Fotografie & Videografie behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  8. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
  9. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Tobias Kley Fotografie & Videografie eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Tobias Kley Fotografie & Videografie auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  10. Wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig durch Kündigung oder Rücktritt beendet wird, ohne das Tobias Kley Fotografie & Videografie die vorzeitige Beendigung verschuldet oder es einen Tobias Kley Fotografie & Videografie zurechenbaren Grund hierfür gegeben hat, kann Tobias Kley Fotografie & Videografie ein Ausfallhonorar bzw. Schadensersatzansprüche geltend machen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Tobias Kley Fotografie & Videografie kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von Tobias Kley Fotografie & Videografie vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 80 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an Musterfotograf zu zahlen. Bei einem Storno ab 14 Tage vor dem Buchungstermin bleibt das gesamte vereinbarte Honorar fällig. Bei Eventbegleitungen ohne vereinbartem Honorar wird das Ausfallhonorar pro Kopf (bei Abschlussbällen pro AbiturientIn) in Höhe von EUR 30€ berechnet.“

Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

  1. Anzahlungen bzw. Terminreservierungsgebühren werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
  2. Eigentumsvorbehalt
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, Mietpreises oder Honorars bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Onlinegalerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von Tobias Kley Fotografie & Videografie
  4. Ausführung der Vertragspflichten
  5. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Tobias Kley Fotografie & Videografie ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
  6. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Tobias Kley Fotografie & Videografie ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
  7. Tobias Kley Fotografie & Videografie wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. Die Bilder sind ausschließlich zur privaten Nutzung. Das Urheberrecht bleibt beim Ersteller Tobias Kley Fotografie & Videografie.

 

  1. Tobias Kley Fotografie & Videografie verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung der bei eines Fotoshootings- Hochzeits- bzw. –reportage, Fotobox Vermietung entstandenen Fotos, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden 1 Jahr lang zu speichern.

Bei Weitergabe der Fotos inkl. aller erworbenen Nutzungsrechte an den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verpflichtung der weiteren Archivierung. Die Aufbewahrung der Daten erfolgt ohne jegliche Gewähr. Originaldateien, auch s.g. RAW-Dateien verbleiben bei Tobias Kley Fotografie & Videografie und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben hiervon unberührt.

  1. Gewährleistung/Haftung
  2. Gegen Tobias Kley Fotografie & Videografie gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens Tobias Kley Fotografie & Videografie verursacht worden ist.
  3. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von Tobias Kley) Tobias Kley Fotografie & Videografie oder dessen Erfüllungshilfen zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von Tobias Kley Fotografie & Videografie kommen, bemüht sich Tobias Kley Fotografie & Videografie (soweit vom Auftraggeber erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Tobias Kley Fotografie & Videografie haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Tobias Kley Fotografie & Videografie keinen Ersatz.

  1. Tobias Kley Fotografie & Videografie ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Tobias Kley Fotografie & Videografie ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. Tobias Kley Fotografie & Videografie haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  2. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei Tobias Kley Fotografie & Videografie geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch Tobias Kley Fotografie & Videografie beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.
  3. Nutzungs- und Urheberrechte
  4. Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei Tobias Kley Fotografie & Videografie. Audio-, Fotobox-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei Tobias Kley Fotografie & Videografie.
  5. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch Tobias Kley Fotografie & Videografie an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von Tobias Kley Fotografie & Videografie zu machen, z.B. durch den Vermerk „Foto: Tobias Kley Fotografie & Videografie“.
  6. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Tobias Kley Fotografie & Videografie auf den Auftraggeber über.
  7. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren von Tobias Kley Fotografie & Videografie bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung und / oder ein kostenpflichtiges Nutzungsrecht durch Tobias Kley Fotografie & Videografie.
  8. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotos (Bildbearbeitung, -ausschnittsänderung, zusätzliche Fotofilter z.B. bei Instagram u.a.) wird ausdrücklich untersagt.

 

  1. Wird Tobias Kley Fotografie & Videografie bei Buchung eines Fotoshootings oder einer -reportage durch den Auftraggeber freiwillig eine schriftliche oder mündliche Einwilligung zur Verwendung der Fotos für gewerbliche Zwecke erteilt, darf Tobias Kley Fotografie & Videografie die erstandenen Fotos im Rahmen der gewerblichen Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration (z.B. für Ausstellungen, Messen, Webseite, Blog, Visitenkarten, Flyer, Fachmagazine für Fotografie / Hochzeiten sowie in sozialen Netzwerken etc.) verwenden und veröffentlichen. Der Auftraggeber erhält im Gegenzug einen Rabatt auf das gebuchte Fotoshooting bzw. die -reportage. Der Rabatt von 15% ist bei Offerten bzw. in Preislisten bereits in Abzug gebracht. Möchte der Auftraggeber nicht, dass die Fotos verwendet werden, muss dies vor dem Auftrag schriftlich mitgeteilt werden. In diesem Fall besteht für Tobias Kley Fotografie & Videografie die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Fotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand entfällt der Rabatt und der offerierte Betrag erhöht sich auf den ursprünglichen Preis. „Der Auftraggeber darf nach Artikel 21 DSGVO jederzeit ohne Angabe von Gründen von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. “ Wird der Rabatt gewährt und das Veröffentlichungsrecht widerrufen, ist der Differenzbetrag im Nachhinein zu bezahlen und allfällige Auslagen von Tobias Kley Fotografie & Videografie  (z.B. für bereits gedruckte Flyer oder Einsendekosten bei Fotowettbewerben) vom Auftraggeber zu übernehmen. Sofern bei Fotoreportagen von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Fotos untersagt wird, kann infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen kein Rabatt gegeben werden.
  2. Nebenpflichten, Rechte Dritter
  3. Bei einer Buchung arbeitet Tobias Kley Fotografie & Videografie ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrags welcher die filmische, Fotobox erstellten Bilder fotografische Dokumentation der Veranstaltung und aller dazugehöriger Ereignisse umfasst. Es wird nur für den Auftraggeber gearbeitet und gefilmt bzw. fotografiert. Die Verpflichtung alle relevanten Personen zu sowie Personenrechte, Drehgenehmigungen, Nutzungsrechte und Property Releases einzuholen, oder im Besitz ausreichender Berechtigungen des Urhebers/Lizenzinhabers zu sein, versichert der Auftraggeber Tobias Kley Fotografie & Videografie und gehört nicht zu den vertraglichen Leistungen von Tobias Kley Fotografie & Videografie. Der Auftraggeber versichert weiter, dass er an allen an Tobias Kley Fotografie & Videografie übergebenen Vorlagen das Vervielfältigung- und Verbreitungsrecht besitzt. Somit stellt der Auftraggeber sicher, dass keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden, beispielsweise wenn Gäste oder Personal gefilmt oder fotografiert werden. Soweit Tobias Kley Fotografie & Videografie wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber Tobias Kley Fotografie & Videografie von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Insbesondere ist Tobias Kley Fotografie & Videografie nicht verpflichtet zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen. Tobias Kley Fotografie & Videografie haftet nicht dafür, dass die erstellten Dienstleistungsergebnisse von Tobias Kley Fotografie & Videografie / Fotoboxen frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche an Tobias Kley Fotografie & Videografie gestellten Forderungen bezüglich Rechten Dritter jeglicher Art. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, Rechteeinholung und deren Verwendung.
  4. Datenschutz, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
  5. Tobias Kley Fotografie & Videografie erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte findet außer zu den genannten Zwecken der Vertrags- und Zahlungsabwicklung nicht statt. Wenn Tobias Kley Fotografie & Videografie persönliche Daten im Rahmen einer ausdrücklichen Einwilligung zur Verfügung gestellt werden, werden diese Daten nur für den Zweck genutzt, der der Einwilligung zu Grunde liegt und dem der Auftraggeber vorab zugestimmt hat. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden:Tobias Kley Fotografie & Videografie Wührenbühl 15 72116 Mössingen

info@kley-fotografie.de.

  1. Vertragsstrafe, Schadensersatz
  2. Bei jeglicher unberechtigter (ohne schriftliche Zustimmung von Tobias Kley Fotografie & Videografie erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe der Fotos zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des vereinbarten Honorars zu zahlen, vorbehalten weitergehender Schadensersatzansprüche.
  3. Bei Nichtnennung des Urhebers (unterbliebenem „Urhebervermerk“) darf Tobias Kley Fotografie & Videografie eine Verdopplung des Lizenzschadensersatzes verlangen.
  4. Durch die in Ziffer 1 vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet die über den privaten Zweck hinausgehen.
  5. Änderungsvorbehalt

Tobias Kley Fotografie & Videografie ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Tobias Kley Fotografie & Videografie wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.

  1. Rücktrittsvorbehalt
  2. Modifiziert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluss, so behält sich Tobias Kley Fotografie & Videografie das Recht vor, vom Vertrag und somit vom Auftrag ohne Frist zurückzutreten.
  3. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG
  4. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Tobias Kley Fotografie & Videografie nicht verpflichtet und nicht bereit.
  5. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand
  6. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im sowie Lieferungen ins Ausland.
  7. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.
  8. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser AGB bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam
  9. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, 72116 Mössingen / Tübingen. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls 72116 Mössingen / Tübingen.

 

 

  1. Fotoboxen Vermietungen
  • 1 Mietgegenstand

1.1 Der Vermieter überlässt dem Mieter folgenden Gegenstand zum Gebrauch: Vintage Fotobox,  Fotobox DIY.

1.2 Die Fotoboxen verfügen je nach Ausstattung über Folgendes Inventar:

Stativ, PC im Inneren der Box, Spiegelreflexkamera, Drucker, Blitz, Hintergrundsysteme, Dekoartikel, Fotobücher, Verlängerungskabel.

 

 

  • 3 Mietgebühr

Für die Dauer der vereinbarten Mietzeit erhebt der Vermieter eine vereinbarte Gebühr.

Bei der DIY Fotobox:

Der Mieter leistet ferner bei der Übergabe eine Kaution in Höhe von   500 EUR.

Die Mietgebühr ist fällig bei der Abholung !

Die Zahlung der Mietgebühr erfolgt in bar.

 

 

  • 4 Haftung

Falls der Gegenstand oder/und das dazu gehörende Inventar/Zubehör in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben wird, werden neben der Mietgebühr zusätzlich der Betrag für Reparatur oder Ersatz der beschädigten oder verlorenen Teile berechnet. In diesem Fall ist dem Mieter der Nachweis gestattet, dass die Kosten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ausgefallen sind. Es wird dem Mieter empfohlen, eine Versicherung über die Mietdauer abzuschließen !

  • 5 Pflichten des Mieters

5.1 Der Mieter bestätigt, dass er den Mietgegenstand gemäß der obigen Inventarliste vollständig und mängelfrei übernommen hat.

5.2 Der Mieter ist verpflichtet, den Gegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen.

5.3 Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietdauer eintretende Schäden an dem Mietgegenstand dem Vermieter zu ersetzen. Dies gilt auch für Schäden, welche von Dritten verursacht oder verschuldet werden. Der Vermieter tritt schon hier parallele Schadenersatzansprüche gegen dritte Schädiger an den Mieter ab.

5.4 Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet.

 

  • 6 Übergabe und Rückgabe

6.1 Bei der Übergabe des Gegenstandes soll eine Materialkontrolle durchgeführt werden. Anhand der obigen/vorstehenden Inventarliste sind Vollständigkeit und gegebenenfalls Zustand des Gegenstandes und seines Inventars/Zubehörs zu kontrollieren und entsprechend zu bescheinigen. Der Mieter kann auf die Materialkontrolle verzichten, wenn er die Vollständigkeit auch ohne Kontrolle bescheinigt. Der Vermieter bleibt dann berechtigt, den aktuellen Bestand nach seinem Wissen festzulegen. Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über.

6.2 Bei der Rückgabe des Gegenstandes soll eine Materialkontrolle durchgeführt werden. Anhand der obigen Inventarliste sind Vollständigkeit und gegebenenfalls Zustand des Gegenstandes und seines Inventars/Zubehörs zu kontrollieren und entsprechend zu bescheinigen. Sollte der Mieter bei der Rückgabe auf die Materialkontrolle verzichten, so gilt der Vermieter als alleinige Kontrollperson. Er ist in diesem Fall berechtigt, Fehlbestände festzustellen und den Zustand des Gegenstandes und seines Inventars/Zubehörs nach seinem Ermessen verbindlich zu beurteilen.

  • 7 Einweisung und Inbetriebnahme / Nutzung

7.1 Der Vermieter gibt den Mieter eine kurze Einweisung über den Aufbau / Anschließen der Fotobox so wie der Funktionen. Der ist Mieter verpflichtet sich das nötige Fachwissen zu verschaffen um die Fotobox Ordnungsgerecht zu bediene. Damit er dieses bei seiner Veranstaltung bedienen kann.  Desweitern ist der Vermieter nicht verantwortlich für unsachgemäßen Benutzung bzw. Störung der Fotobox am Veranstaltungstag. Die Mietgebühr wird immer Fällig.

Der Vermieter versucht telefonisch  unter 01772666290 erreichbar zu sein.

Es gelten weiterhin die geschlossen Mietverträge!!!